Transparenz

Mitgliedsbeiträge und Spenden bilden die Basis zur Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben: Aufklärung, Information, Beratung, Hilfe zur Selbsthilfe, Unterstützung der Selbsthilfegruppen. Zusätzlich sind wir auf öffentliche Zuwendungen angewiesen.

Als gemeinnütziger Verein legen wir, die Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe e.V. (BVSS), großen Wert auf Transparenz und Unabhängigkeit. Wir veröffentlichen regelmäßig eine verpflichtende Selbstauskunft und machen Angaben über die erhaltenen Förderungen. Ergänzend haben wir eigene Leitsätze zur Neutralität für Funktionsträger formuliert und veröffentlichen seit 2022 den Tätigkeitsbericht unseres Vereins online:

Verpflichtung

Wir verpflichten uns, die Leitsätze der Selbsthilfe für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen (2022) verbindlich umzusetzen.

zu den Leitsätzen

Erhaltene Förderungen

Förderung durch die gesetzliche Krankenversicherung

Die Selbsthilfeförderung ist eine gesetzliche Aufgabe der Krankenkassen und ihrer Verbände gemäß § 20h SGB V. Wir veröffentlichen regelmäßig eine Übersicht über die in den vergangenen drei Jahren erhaltenen Fördermittel.

Von der GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene erhielt die BVSS:

  • in 2023 eine Pauschalförderung in Höhe von 73.000 Euro,
  • in 2022 eine Pauschalförderung in Höhe von 73.000 Euro,
  • in 2021 eine Pauschalförderung in Höhe von 77.500 Euro,

Im Rahmen der Projektförderung haben uns die Krankenkassen AOK, Barmer, BKK Dachverband, DAK und TK in verschiedenen (z.T. Jahresübergreifenden) Projekten mit folgenden zweckgebundenen Mitteln unterstützt:

  • in 2023 mit insgesamt 105.700 Euro,
  • in 2022 mit insgesamt 71.270 Euro,
  • in 2021 mit insgesamt 95.000 Euro.

Weitere Projekte von uns werden derzeit gefördert von:

  • Aktion Mensch

Wir danken für diese Unterstützung, die uns hilft, neutral und unabhängig über Stottern aufzuklären.