Abrechnung ambulanter Intensiv-Gruppentherapien

Okt. 2021. Die Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe blickt mit großer Sorge auf die 2021 erfolgte Veränderung der Heilmittelrichtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die Abrechnung von Stottertherapien im ambulanten intensiven Gruppensetting sehen wir nach der Überarbeitung als wesentlich erschwert bis unmöglich gemacht an. Jedoch ist diese besondere Form der Therapie eine wichtige Komponente eines differenzierten Therapieangebotes für stotternde Jugendliche und Erwachsene. Unser Bundesvorstand fordert den Gemeinsamen Bundeausschuss daher auf, die Abrechenbarkeit der ambulanten Intensiven Gruppen-Stottertherapien wiederherzustellen und dadurch diese Therapieform zu erhalten.

Ursache der nachteiligen Veränderung ist die Abschaffung der „Abrechnung außerhalb des Regelfalls“, verdeutlicht der BVSS-Vorstand in seinem Schreiben an den G-BA, den Deutschen Berufsverband für Logopädie (dbl) und den Deutschen Bundesverband für akademische Sprachtherapie und Logopädie (dbs). Diese Verwaltungsvereinfachung limitiert die Zahl der pro Tag und pro Woche abrechenbaren Therapieeinheiten.

Wir hoffen, dass der G-BA unsere Forderung aufnimmt und entsprechende Anpassungen vornimmt. Bei Fragen oder Anregungen freuen wir uns über Mails an info@bvss.de.

 
Formular einer Heilmittelverordnung, Ausschnitt als Muster.

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