"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden"
(Grundgesetz: Art. 3, Absatz 3, Satz 3)
Stottern ist eine Behinderung. Dennoch erfahren nicht alle stotternden Menschen die Chancengleichheit, die das Grundgesetz ihnen zuspricht. Mit gezielter Aufklärung will die Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe hier gegensteuern, beispielsweise mit Informationen zum Nachteilsausgleich, den Stotternde zur Erbringung mündlicher Leistungen in Schule, Studium und Ausbildung beanspruchen können. Das von der BVSS in einem Projekt erstellte Gutachten zur rechtlichen Situation stotternder Menschen trägt außerdem zur notwendigen Klarheit über die vorhandenen gesetzlichen Rahmenbedingungen bei.
Behindertenrechtskonvention der UN
Im Dezember 2008 hat Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Was bedeutet das für das Thema Stottern und für die Arbeit der BVSS? Bund und Länder haben sich damit verpflichtet,
- die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen;
- Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu verhindern;
- geeignete Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstige Maßnahmen zu treffen,
damit die Vorgaben der Konvention realisiert werden. Die Behindertenrechtskonvention legt außerdem fest, dass Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen bei dem gesamten Umsetzungs- und Überwachungsprozess eng zu konsultieren und aktiv einzubeziehen sind.





