Alles ist möglich
Noch immer wird stotternden Menschen eine Arbeit nahegelegt, bei dem Sprechen vermeintlich keine große Rolle spielt. Kommunikative Fähigkeiten sind jedoch in fast allen Berufsbildern erforderlich. Lassen Sie sich daher nicht einschränken und setzen Sie selbst keine gedankliche Schere an, wenn es um Ihre beruflichen Ziele geht. Entscheidend für das Erreichen ist auch Ihre persönliche Haltung gegenüber dem Handicap Stottern.
“Ich mach‘ das, das Stottern hindert mich nicht!“ – Prof. Dr. Wolfgang Wendlandt.
(Ausschnitt aus "Stottern: (k)ein hoffnungsloser Fall?", Demosthenes-Verlag, DVD, 1994)
Man muss sich der Realität stellen', sagt Jörg Spinner, Maschinenbauingenieur
in Feuerbach. Im folgenden Artikel der Werkszeitung 'BoschZünder' lesen Sie
mehr über seine Erfahrungen als Stotternder im Arbeitsleben.
Bewerbung und erste Gespräche
Es gibt kein Patentrezept dafür, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form Sie bei einer Bewerbung oder einem Vorstellungstermin das Stottern ansprechen sollten. Im BVSS-Onlineforum können Sie sich mit anderen Betroffenen darüber austauschen und Tipps erhalten.
- Viele Stotterer-Selbsthilfegruppen führen regelmäßig Bewerbungstrainings durch, dabei wird zum Beispiel ein Vorstellungsgespräch im Rollenspiel geübt.
- Die BVSS bietet ebenfalls Seminare an, die das Thema „Bewerbung“ beinhalten.
Integration ist Teamwork
Stotternde Mitarbeiter benötigen in der Regel keinen speziell auf ihre Sprechbehinderung eingerichteten Arbeitsplatz. Das Verhalten des Teams spielt bei der Integration stotternder Arbeitnehmer dagegen eine wichtige Rolle. Auch hier gilt: Ein offener Umgang mit der Sprechbehinderung erleichtert meist allen Beteiligten die Situation. Sachliche Informationen wirken eventuellen Vorurteilen entgegen und verhindern Missverständnisse.
- Als Information für Berufsberater, Arbeitgeber und -vermittler haben wir das Faltblatt „Stottern und Arbeit“ erstellt.
Ihr gutes Recht
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, so steht es im Grundgesetz (Artikel 3, Absatz 3). Stottern ist eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts – eine Tatsache, die häufig unbekannt ist.
- Informieren Sie sich zum Beispiel über das Internetportal des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) über Rechte und Möglichkeiten.
- Bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes können Sie sich im Falle einer tatsächlichen Benachteiligung auch beraten lassen.




