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Nachteilsausgleich

Chancengleichheit

Stottern ist eine Behinderung. Meist ist diese Tatsache weder den Betroffenen noch den Prüfern in Schule, Studium oder Ausbildung bekannt. Wie allen Menschen mit Behinderungen steht stotternden Kindern und Heranwachsenden ein Nachteilsausgleich zu – auch dann, wenn keine förmliche Anerkennung als Schwerbehinderter vorliegt. Die rechtliche Grundlage dafür bietet vor allem Artikel 3, Absatz 3 unseres Grundgesetzes, der besagt: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Beim Nachteilsausgleich geht es nicht darum, dass ein stotternder Schüler weniger leisten muss, um eine bestimmte Bewertung zu erhalten. Sondern darum, dass er seine Leistungen auf eine Art erbringen kann, die seiner Sprechbehinderung gerecht wird.

"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden"
(GG Art. 3, Absatz 3, Satz 3)

In den meisten Bundesländern ist der Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung in der Schulgesetzgebung geregelt. Er erstreckt sich auf die Leistungsbewertung und die Gestaltung von Prüfungsbedingungen. Im Fall Stottern kann dies eine unterschiedliche Gewichtung von schriftlichen und mündlichen Leistungen bedeuten. Bei mündlichen Prüfungen bieten sich verschiedene Hilfestellungen an – von Zeitzugaben bis hin zur Benutzung eines Computers, mit dem Antworten auf Leinwand oder Großbildschirm projiziert werden können.

Einsatz für Rechte

Als Interessenvertretung stotternder Menschen in Deutschland setzt sich die Bundesvereinigung Stotterer-Selbsthilfe e.V. auch für schulische Förderung, den Abbau von Diskriminierung sowie für Klarheit über relevante Rechtsgrundlagen ein.

 

 

AKTUELLE SEMINARE

Bundesbeiratstreffen (BBT) – Regensburg
Beginn: 03.09.2010, 18:00
Anmeldeschluss: 04.08.2010, 18:00
Treffen der Vorstände von Bundesvereinigung und Landesverbänden

Jugendseminar – Kanutour für jugendliche Stotternde
Beginn: 03.09.2010, 18:00
Anmeldeschluss: 29.08.2010, 22:00
Kanufreizeit für stotternde Jugendliche am Mirower See

Mit allen Sinnen … bewegen – spüren – entspannen
Beginn: 03.09.2010, 18:00
Anmeldeschluss: 02.09.2010, 20:00
Wohlfühlwochenende mit Tai Chi / Qi Gong und Sensorischer Integration

Naturmethode-Intensivseminar
Beginn: 09.09.2010, 18:00
Anmeldeschluss: 15.07.2010, 23:00
Naturmethode Seminar in Rietberg (Do - So)

Nicht Sprechen verändern! Sondern Stottern gestalten!
Beginn: 10.09.2010, 18:00
Anmeldeschluss: 04.07.2010, 12:00
Einführung und Anwendung der Van Riper Stottertherapie

Natürlich sprechen nach Hausdörfer
Beginn: 17.09.2010, 18:00
Anmeldeschluss: 31.07.2010, 12:00
Hausdörfer-Seminar in Münstertal im Schwarzwald

Stottern ist nicht nötig!
Beginn: 17.09.2010, 18:00
Anmeldeschluss: 15.09.2010, 12:00
Seminar zum souveränes Umgehen mit unserer Stimme in Velburg

Mein Kind stottert – Eltern-Kind-Seminar in Düsseldorf
Beginn: 17.09.2010, 18:00
Anmeldeschluss: 03.09.2010, 12:00
Eltern-Kind-Seminare für Familien mit einem stotternden Kind

Van Riper-Auffrischungswochenende
Beginn: 23.09.2010, 18:00
Anmeldeschluss: 23.08.2010, 18:00
Van Riper-Schnelldurchlauf für ehemalige Therapieabsolventen (Do – So)

Kommunikationsworkshop für Jugendliche
Beginn: 24.09.2010, 18:00
Anmeldeschluss: 04.07.2010, 12:00
Jugendseminar: Rhetorik und Bewerbungstraining in Homburg


> Gesamtübersicht der Seminare

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Telefon: 0221-139 11 06
Telefax: 0221-139 13 70
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